Natürlich hat der nordische Weihnachtsmann auch Kosten. Das Renntierfutter muss bezahlt sein und im Weihnachtswunderland sind leider auch Steuern und Abgaben zu entrichten. Deshalb berechnet der nordische Weihnachtsmann bei jeder Buchung ein zeit- und aufwand abhängiges Honorar. Das vereinbarte Honorar ist generell im Vorfeld nach Buchung zu entrichten. Eine Buchungsanfrage wird erst mit Eingang deiner Zahlung und somit verbindlich von den Elfen bestätigt.

 

Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist selbstverständlich möglich. Eine Rückerstattung des Honorar erfolgt wenn der gebuchte Termin anderweitig vergeben werden kann. In diesem Fall wird das gezahlte Honorar zurück erstattet. Sollte der Termin nicht anderweitig vergeben werden können entfällt eine Erstattung.



Der nordische Weihnachtsmann erstattet ein erhaltenes Honorar wenn seinerseits eine Buchung nicht bedient werden kann. Dieses ist besonders bei akut auftretender Erkrankung  des nordischen Weihnachtsmann oder bei witterungsbedingten Wetterereignissen wie Glatteis, Startschneefall oder extreme Wetterlagen der Fall.

 

Ein Schadenersatzanspruch aus ausgefallener Darbietung besteht generell nicht. 

 

Hinweise zu Covid 19: Der Auftraggeber bestätigt die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausweitung der C19 Pandemie einzuhalten.